Rechtliche Rahmenbedingungen
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Die Erzeugung und Nutzung von Bioenergie fördert insbesondere die Ziele Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft. Die energetische Verwendung von Biomasse in einer Kreislaufwirtschaft und die Schonung der natürlichen Ressourcen gehören zusammen, da bei der Umwandlung von Biomasse in Strom und Wärme im Wesentlichen nur so viel Kohlendioxyd frei gesetzt wird, wie die Pflanzen zuvor im Wachstum gebunden haben.

Die Bundesregierung hat mit Datum vom 28. September 2010 ihr neues "Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung" verabschiedet. Danach ist es ihr Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40% und bis 2050 mindestens um 80% - jeweils gegenüber 1990 - zu reduzieren.

Im Bereich der erneuerbaren Energien ist in den letzten Jahren zwar eine Vielzahl an wichtigen rechtlichen Regelungen neu geschaffen, angepasst und geändert worden. Ob und inwieweit die klima- und energiepolitischen Ziele aber im gegenwärtigen Rechtsrahmen zu erreichen sind, bedarf einer stetigen Überprüfung.

Um ungenutzte Potenziale zu erschließen, sind rechtliche Anpassungen und die Auslegung bestehender Vorschriften im Sinne des Klimaschutzes insbesondere in den Bereichen Abfallrecht, Baurecht, Immissionsschutz und Düngerecht erforderlich. Ein besonderes Gewicht hat hierbei eine stärkere Abstimmung der Rechtsgestaltung zwischen den Bundesministerien und den Bundesländern.

Die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen ist auch ein wesentlicher Punkt des Aktionsprogramms des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbaucherschutz (siehe hierzu Ziffer 2.4 des vorgenannten Aktionsprogramms).

In der Praxis ist aber leider festzustellen, dass sowohl zuständige Ministerien in Bund und Land als auch Fach- und Genehmigungsbehörden vor Ort sich schwer tun, bestehende Vorschriften im Sinne des Klimaschutzes anzuwenden.

Die Darstellung von Problemen bei der Umsetzung verschiedener rechtlicher Rahmenbedingungen soll deshalb einen breiten Dialog über den Abbau bürokratischer Hemmnisse in Gang setzen, um die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung auch vor Ort verwirklichen zu können.
 
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Rechtliche Beurteilung von tierischen Ausscheidungen und Gärresten von Biogasanlagen, die zur Erzeugung von Bioenergie eingesetzt werden
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